Was ist Honorar-Immobiliardarlehensberatung?

Die Immobilienfinanzierungsberatung über Honorar ist die anbieterunabhängige, nachfrageseitige Form der Finanzierungsberatung.

Honorar-Immobiliardarlehensberater bieten dabei eine weitreichende Bandbreite von Dienstleistungen an, von der Analyse der finanziellen Situation vor Finanzierung, der Berücksichtigung der vorhandenen Anlage- und Versicherungsprodukten im Rahmen der Finanzierung, der Strukturierung Ihrer Finanzierung, bis zur Finanzierungs- und Förderungsbesorgung inklusive Bau- und Immobilienversicherung.

Honorar-Immobiliardarlehensberater werden ausschließlich von den Mandanten für ihre Dienstleistungen rund um die Immobilienfinanzierung vergütet.

Im Unterschied zur provisionsbasierten Finanzierung bei Banken, Sparkassen und Vermittlern verhindert dieses Modell Interessenkonflikte, die sich im Vertrieb von Finanzierungen schon allein daraus ergeben, dass Vertriebsprovisionen auf das Immobiliendarlehensvolumen berechnet werden. Die von Produktprovisionen unabhängigen Honorar-Immobiliardarlehensberater werden das Finanzierungsvolumen möglichst geringhalten und damit auch das Finanzierungsrisiko, die Finanzierungsdauer und die Finanzierungskosten minimieren. Geht aus den wirtschaftlichen Hintergründen der Mandanten hervor, dass eine Finanzierung im Sinne der Mandanten aus wirtschaftlicher Sicht objektiv nicht geboten erscheint, gehört es zum Selbstverständnis der Honorar-Immmobiliardarlehnsberater von einer Finanzierung abzuraten.  Es ist ihnen ebenso wie den Versicherungsberatern per Gesetz nicht gestattet, Zuwendungen (Provisionen u.a.) von Dritten (z. B. Kreditgebern) anzunehmen. Dies gilt sowohl im Zusammenhang mit der Beratung als auch in der Folge einer Finanzierungsvermittlung. Dies steigert u.a. die Transparenz von Kosten und ermöglicht eine Fokussierung auf maßgeschneiderte Lösungen entsprechend der individuellen Bedürfnisse. Die Zulassung gem. § 34 i Abs. 5 GewO ist zwingende Voraussetzung für die Honorar-Immobiliardarlehensberatung.

Für Honorar-Immobiliardarlehensberater, die Mitglied im BVVB sind, gehört die Anwendung und Beachtung der Berufsgrundsätze der Versicherungsberaters auch in ihrem Tätigkeitsbereich zum berufsrechtlichen Selbstverständnis.

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