Tätigkeiten
Versicherungsberater*innen spielen eine entscheidende und einzigartige Rolle in der Beratung und Unterstützung von Verbrauchern, Behörden und Unternehmen in Versicherungsangelegenheiten.
Ihre Aufgaben, basierend auf den gesetzlichen Vorgaben sind vielfältig und umfassen unter anderem:
Unabhängige Beratung
Versicherungsberater*innen bieten unparteiische und mandantenspezifische Beratung zu Versicherungsprodukten und -leistungen.
Sie analysieren individuelle Bedürfnisse und Risikosituationen, um passende Versicherungslösungen zu empfehlen, ohne durch Verkaufsinteressen beeinflusst zu sein.
Dabei dürfen die Versicherungsberater*innen von Gesetzes wegen keine Vergütungen jedweder Art von Versicherern erhalten.
Indem sich Versicherungsberater*innen stets unabhängig weiterbilden, nehmen sie an keinen (Verkaufs-)Weiterbildungen der Versicherer teil.
Analyse von Versicherungsverträgen
Sie prüfen bestehende Versicherungsverträge auf Deckungslücken, Leistungsumfang und Kosteneffizienz. Diese Analyse hilft Mandanten, optimale Versicherungsentscheidungen zu treffen. Hierzu gehört z. B. auch der die Beratung und Unterstützung ihrer Klienten bei Tarifwechseln innerhalb derselben Versicherungsgesellschaft gemäß § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Dies umfasst die Analyse bestehender Versicherungsverträge hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit und Kosten, das Aufzeigen möglicher Alternativtarife sowie die Beratung über die Vor- und Nachteile eines Tarifwechsels. Versicherungsberaterinnen unterstützen ihre Klienten dabei, den für ihre Bedürfnisse und Lebenssituation optimalen Tarif zu identifizieren und sorgen für eine reibungslose Abwicklung des Wechselprozesses. Diese Dienstleistung ist besonders relevant in Bereichen wie der privaten Krankenversicherung, wo ein Tarifwechsel oft erhebliche Kostenvorteile oder eine Anpassung des Leistungsumfangs an veränderte Bedürfnisse mit sich bringen kann.
Unterstützung bei Versicherungsfällen
Versicherungsberater*innen stehen ihren Mandanten bei der Schadensabwicklung zur Seite. Sie helfen bei der Formulierung und Einreichung von Ansprüchen und unterstützen bei der Kommunikation mit Versicherern. Hierbei ist zu beachten, dass es sich hierbei um eine rechtliche Beratung im Einzelfall handelt, welche die Versicherungsberater*innen aufgrund ihrer Zulassung und ihres Status als Rechtsberater vornehmen dürfen.
Außergerichtliche Vertretung
Im Falle von Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten mit Versicherungsunternehmen vertreten Versicherungsberater*innen die Interessen ihrer Klienten außergerichtlich und streben nach einer fairen Lösung.
Tätigkeit als Sachverständige
Versicherungsberater*innen können als unabhängige Sachverständige auftreten, um in strittigen Fällen eine fachkundige Einschätzung zu Versicherungsangelegenheiten zu geben. Dies kann auch vor Gerichten erfolgen.
Unterstützung von Behörden
Bei öffentlichen Versicherungsausschreibungen beraten sie Behörden hinsichtlich der Auswahl geeigneter Versicherungslösungen und unterstützen bei der Bewertung der Angebote.
Beratung zu rechtlichen Aspekten
Versicherungsberater*innen informieren ihre Mandanten über rechtliche Rahmenbedingungen und Veränderungen im Versicherungsrecht, die für ihre individuelle Situation relevant sein könnten.
Diese vielfältigen Tätigkeiten erfordern ein tiefgreifendes Verständnis für das Versicherungswesen, ausgeprägte analytische Fähigkeiten und eine hohe Kompetenz in der Mandantenkommunikation. Die Versicherungsberater*innen agieren dabei als vertrauenswürdiger Partner ihrer Mandanten und unterstützen diese dabei, informierte Entscheidungen zu treffen und ihre Rechte effektiv zu wahren.